Werden Sie
Tippgeber
In nur 4 Schritten zu Ihrer Vermittlungsprovision von bis zu 10.000 €*¹
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie – egal ob Wohnungs- oder Teileigentum, ob wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutzt, ob bebautes oder unbebautes Grundstück – verkaufen möchte? Dann werden Sie unser Tippgeber und erhalten Sie im Falle des erfolgreichen Ankaufs der Immobilie, abhängig vom vereinbarten Kaufpreis, eine Vermittlungsprovision von bis zu 10.000 € *¹.
Und so funktioniert’s:
1. Ihr Tipp
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und Ihren Tipp*² per E-Mail an info@art-wealth.de oder telefonisch unter 0821 / 80613110.
* Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Tipp sind:
• Das Objekt ist uns noch nicht bekannt.
• Das Objekt wird bislang noch nicht vermittelt (online oder offline) oder öffentlich angeboten.
• Das Objekt steht nicht zur Zwangsversteigerung.
• Der Tippgeber darf nicht selbst Verkäufer sein; auch nicht sein Ehegatte/Lebensgefährte.
2. Kontakt zum Eigentümer
Nachdem wir Sie als Tippgeber kennengelernt, Ihre Angaben aufgenommen und Ihren Tipp geprüft haben, stellen Sie für uns den direkten Kontakt mit dem Eigentümer*³ her.
** Bitte stellen Sie dabei sicher, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Immobilieneigentümers (Betroffenen) an uns zulässig ist.
2. Kontakt zum Eigentümer
Nachdem wir Sie als Tippgeber kennengelernt, Ihre Angaben aufgenommen und Ihren Tipp geprüft haben, stellen Sie für uns den direkten Kontakt mit dem Eigentümer*³ her.
** Bitte stellen Sie dabei sicher, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Immobilieneigentümers (Betroffenen) an uns zulässig ist.
3. Ankauf der Immobilie
Wir prüfen das Objekt, klären mit dem Eigentümer alle Details und kaufen das Grundstück oder die Immobilie an.
4. Auszahlung Ihrer Vermittlungsprovision
Ist der Kaufvertrag über das Objekt rechtswirksam abgeschlossen, erhalten Sie Ihre Vermittlungsprovision von bis zu 10.000 €*¹.
*¹ Die Vermittlungsprovision beträgt 1% des zwischen uns und dem Immobilieneigentümer im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises, maximal aber 10.000 €.
*² Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Tipp sind:
• Das Objekt ist uns noch nicht bekannt.
• Das Objekt wird bislang noch nicht vermittelt (online oder offline) oder öffentlich angeboten.
• Das Objekt steht nicht zur Zwangsversteigerung.
• Der Tippgeber darf nicht selbst Verkäufer sein; auch nicht sein Ehegatte/Lebensgefährte.
*³ Bitte stellen Sie dabei sicher, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Immobilieneigentümers (Betroffenen) an uns zulässig ist.
4. Auszahlung Ihrer Vermittlungsprovision
Ist der Kaufvertrag über das Objekt rechtswirksam abgeschlossen, erhalten Sie Ihre Vermittlungsprovision von bis zu 10.000 €*¹.
*¹ Die Vermittlungsprovision beträgt 1% des zwischen uns und dem Immobilieneigentümer im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises, maximal aber 10.000 €.
*² Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Tipp sind:
• Das Objekt ist uns noch nicht bekannt.
• Das Objekt wird bislang noch nicht vermittelt (online oder offline) oder öffentlich angeboten.
• Das Objekt steht nicht zur Zwangsversteigerung.
• Der Tippgeber darf nicht selbst Verkäufer sein; auch nicht sein Ehegatte/Lebensgefährte.
*³ Bitte stellen Sie dabei sicher, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Immobilieneigentümers (Betroffenen) an uns zulässig ist.
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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!